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3.5 Konstruktive Merkmale des Werkstückes                                   Seite 5 -      Index


- Die Schweißstelle muß plan sein und zwar über eine Fläche, die mindestens 1 mm größer im Durchmesser ist als der Bolzenflansch.

- Schweißungen auf Rohren bzw. Rundmaterial

Rohrdurchmesser: Bolzendurchmesser

20 mm <= 3 mm
30 mm <= 4 mm
50 mm <= 5 mm

in anderen Fällen, bei kleinerem Rohrdurchmesser oder größerem Bolzendurchmesser ist eine plane Stelle zu schaffen.
- Schweißungen an nochstehenden Kanten:
Hierbei ist zu bedachten, daß zwischen Spannelement und Kante mindestens ein Luftspalt von > 1 mm besteht, damit der Lichtbogen nicht an dieser hoch-klettern kann bzw. er dazwischen brennen kann.
- Schweißungen in Vertiefungen:
Die Vertiefung Muß einen planen Boden und einen um > 2 mm größeren Durchmesser als der Schweißbolzen aufweisen. Auch der Abstand zum Spannelement soll bei tieferen Senkungen dieses Maß nicht unterschreiten.
- Bei Schweißungen an Kanten ist die Blaswirkung zu berücksichtigen, besonders bei Aluminium (ausführlich beschrieben unter Massekontakte).
- Bolzen können nur in absolut rechtwinkliger Lage zum Werkstück aufgeschweißt werden.